IT-Recht / Datenschutzrecht / Geheimschutzgesetz
IT-Recht / Datenschutzrecht / Geheimschutzgesetz
Die Digitalisierung hat unsere Welt rasant verändert. Wir profitieren von kurzen Kommunikationswegen und dem papierlosen Büro; Autos fahren autonom und Fabriken arbeiten vollautomatisiert.
Dieser Wandel bringt komplexe rechtliche Fragestellungen mit sich.
Unser Kompetenzteam IT, geleitet von einem Fachanwalt für Informationstechnologie, begleitet Ihr Unternehmen bei allen individuellen IT- und Digitalisierungsprojekten. Von der Idee bis hin zur rechtlichen Projekt-Abnahme. Auch verhandeln, prüfen und gestalten wir entsprechende Lizenzverträge beim Erwerb von Softwareprodukten.
Darüber hinaus beraten wir Mandaten in allen Bereichen der Softwareentwicklung, sowohl in IT- und datenschutz-rechtlicher, als auch in compliance-rechtlicher Hinsicht.
Der mit der Digitalisierung einhergehende Fortschritt birgt jedoch auch erhebliche Risiken für Unternehmen. So regelt die DS-GVO den Umgang mit personenbezogenen Daten und stellt Verstöße unter schmerzhafte Bußgelder.
Losgelöst vom Datenschutz spielen die IT-Struktur sowie die IT-Sicherheit eines Unternehmens, auch vor dem Aspekt eigener geheimer (Entwicklungs-)daten, eine zentrale Rolle. Nur, wenn ein Unternehmen die Anforderungen an das neue Geheimschutzgesetz erfüllt, können im Angriffsfall, oder für den Fall des Verlustes von Daten, ganzheitlich Ansprüche gegenüber dem Schädiger geltend gemacht werden.
Schwerpunkte
- IT- / IT-Projektverträge
- Softwareverträge (Erstellung, Lizensierung, Leasing, Miete, Softwarepflege)
- Lizenzverträge / Cloud-Verträge
- Webshop / Webhosting / Webdesign
- Cloud Computing
- E-Commerce
- Rechtliche Begleitung von App-Entwicklungen
- DS-GVO - Beratung
- Datenschutzerklärungen
- Datenschutzaudit
- Datenschutzorganisation
- AVV / Datentransfer in Drittstaaten / Datenschutzfolgenabschätzung
- Technische und Organisatorische Massnahmen
- Datenschutzkonzept
Kompetenz Team
Fachanwalt für Strafrecht, Mediator, Datenschutzbeauftragter (TüV)
Nach Abschluss des Studiums im Jahr 2000 arbeitete Dr. Christian Holtermann als wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Zürich und promovierte parallel dazu an der Universität Bern zur strafrechtlichen Produkthaftung. Seit 2006 ist er in Dresden als Rechtsanwalt zugelassen und tätig im Schwerpunkt Strafrecht / Compliance / Haftungs- und Produkthaftungsrecht. Hierbei tritt Dr. Christian Holtermann regelmäßig als Strafverteidiger in komplexen Wirtschaftsstrafsachen vor Wirtschaftsstrafkammern in ganz Deutschland auf. Seine Erfahrungen aus den Strafverfahren, in welchem Dritte beschuldigt werden Straftaten begangen zu haben, gibt er im Rahmen der Complianceberatung zur Vermeidung zukünftiger ebensolcher Straftaten weiter und hilft dadurch Unternehmen, auch zukünftig ein rechtskonformes Verhalten der Mitarbeiter sicherzustellen.
Tätigkeits-/ Interessenschwerpunkte
Compliance / Wirtschaftsstrafrecht / Whistleblowing / Forderungsmanagement / Inkasso / Zwangsvollstreckung / Fort- / Weiterbildung / Gesellschaftsrecht / Unternehmensrecht / Konzernrecht/ Handelsrecht / IT-Recht / Datenschutz / Kartellrecht / Steuerrecht / Tax / Zollrecht / Steuerstrafrecht/ Prozessführung
Kontakt
Sekretariat
Sandra Päßler
Telefon +49 (0)351/ 20 25 14-23
sandra.paessler@ra-linnemann.de