Medizinrecht
Unter dem Begriff Medizinrecht werden die rechtliche Ausgestaltung der schuldrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten verstanden.
Dieses Rechtsgebiet erstreckt sich eben nicht nur ganz allgemein auf das Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern umfasst neben weiteren speziellen Bereichen zum Beispiel auch das Recht der Honorierung von Privatpatienten oder auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht (Kassenzulassung, Honorierung für Allgemeinpatienten und Details) sowie dem allgemeinen Berufsrecht.
Schwerpunkte
- Unterstützung in Rechtsfragen im Hinblick auf Krankenkassen und Zulassungen
- Durchsetzung von ärztlichen Honoraransprüchen
- Beratung von Ärzten bzgl. der Einschränkung haftungsrechtlicher Risiken
- Beratung von Patienten bei Behandlungsfehlern
- Arzt
- Patient
- Behandlungsfehler
- Schmerzensgeld
- Honorar
- Krankenkasse