Erbrecht
Das Erbrecht regelt sämtliche Fragen zu den Themen Vererben und Erben. Zur Thematik des Vererbens aus Sicht des Erblassers beinhaltet das Erbrecht Vorschriften dazu, wie der Erblasser für den Todesfall Vermögensgegenstände wirksam übertragen und dabei wirksam Erben und Vermächtnisnehmer einsetzen kann und wie der Erblasser wirksam bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen oder den Anfall der Erbschaft von bestimmten Bedingungen abhängig machen kann.
Zur Thematik des Erbens aus Sicht des Erben hält das Erbrecht Vorschriften dazu bereit, wie sich die Erbfolge bestimmt, welche Rechte und Pflichten Erben haben, wie Erben haften und wie sie ihre Haftung ausschließen oder beschränken können. Darüber hinaus regelt das Erbrecht die Rechte derjenigen, welche als Erbe übergangen wurden.
Wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen im Bereich des Erbrechts.
Schwerpunkte
- Errichtung von Testamenten und Erbverträgen unter Berücksichtigung besonderer Gegebenheiten und Wünsche (z.B. Unternehmensbeteiligungen; Vor- und Nacherbschaft; Auflagen)
- Bestimmung der Erbfolge
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Ausschlagung von Erbschaften
- Anfechtung von Testamenten
- Testamenterstellung
- Patientenverfügung
- Patientenvollmacht
- Erbe
- Erbvertrag
- Pflichtanspruch
- Anfechtung
- Vermächtnis